Kostenerstattung
Informationen zur Vorgehensweise bei Kostenerstattung der Beratung durch die Krankenkasse.
Arzt
- Hält eine ernährungstherapeutische Beratung seines Patienten für notwendig und bescheinigt dies mit Angabe der Diagnose.
- Übergibt die ausgefüllte Bescheinigung dem Patienten und legt Kopien aktueller Blutwerte, ggf. der Medikation und Befundberichte bei.
Patient
- Nimmt Kontakt mit seiner Krankenversicherung auf um Bezuschussungsmodalitäten zu klären.
- Nimmt dann Kontakt zu einer qualifizierten Ernährungsfachkraft auf und lässt dieser eine Kopie der vom Arzt ausgefüllten Notwendigkeitsbescheinigung (Dokument) zukommen.
- Die Ernährungsfachkraft erstellt dann ggf. einen Kostenvoranschlag.
- Dieser wird dann inklusive der originalen Notwendigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse gesendet.
- Nach positiver Rückmeldung werden die Leistungen in Anspruch genommen.
- Dabei tritt der Patient in Vorkasse.
- Nach Beendigung der Beratung stellt der Patient mittels Vorlage der Rechnung, sowie dem Zahlungsnachweis einen Antrag auf Rückerstattung.