Kostenerstattung

Informationen zur Vorgehensweise bei Kostenerstattung der Beratung durch die Krankenkasse.

Arzt

  • Hält eine ernährungstherapeutische Beratung seines Patienten für notwendig und bescheinigt dies mit Angabe der Diagnose.
  • Übergibt die ausgefüllte Bescheinigung dem Patienten und legt Kopien aktueller Blutwerte, ggf. der Medikation und Befundberichte bei.

Patient

  • Nimmt Kontakt mit seiner Krankenversicherung auf um Bezuschussungsmodalitäten zu klären.
  • Nimmt dann Kontakt zu einer qualifizierten Ernährungsfachkraft auf und lässt dieser eine Kopie der vom Arzt ausgefüllten Notwendigkeitsbescheinigung (Dokument) zukommen.
  • Die Ernährungsfachkraft erstellt dann ggf. einen Kostenvoranschlag.
  • Dieser wird dann inklusive der originalen Notwendigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse gesendet.
  • Nach positiver Rückmeldung werden die Leistungen in Anspruch genommen.
  • Dabei tritt der Patient in Vorkasse.
  • Nach Beendigung der Beratung stellt der Patient mittels Vorlage der Rechnung, sowie dem Zahlungsnachweis einen Antrag auf Rückerstattung.

Formulare

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